Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lektorat Anjela Bergmüller Texte Check 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Lektorat Anjela Bergmüller Texte Check, Watzmannstraße 15, 83278 Traunstein, im Folgenden Lektorat genannt, und dem Kunden, im Folgenden Auftraggeber (Auftraggeberin) genannt.

1.2 Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB an. Sollte er entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, widerspricht das Lektorat diesen hiermit ausdrücklich.

1.3 Soweit einzelvertragliche Regelungen getroffen werden, die von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder diesen widersprechen, gehen unsere einzelvertraglichen Regelungen vor.

1.4 Die Dienstleistung des Lektorats wird auf der Grundlage des Dienstvertragsrechts gemäß §§ 611 ff. BGB angeboten.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Nach Zusendung einer Textprobe oder Sprachaufnahme per E-Mail oder Post und Veranschlagung des Arbeitsaufwandes wird ein Angebot erstellt. Das Angebot gestaltet sich aus gewünschter Leistung, Umfang des Auftrages und ggf. Terminwunsch. Das Angebot ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer Zusammenarbeit. Das Lektorat kann ein kostenloses Probekorrektorat oder Probelektorat von 2 Normseiten (je 1500 Zeichen mit Leerzeichen) anfertigen. 

2.2 Der Auftraggeber erhält das Angebot per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, wenn er es schriftlich annimmt. Eine Auftragsbestätigung per E-Mail ist ausreichend. 

3. Leistungsumfang

3.1 Die Leistungen werden entsprechend der im Vertrag getroffenen Vereinbarungen erbracht. Ziele der Dienstleistung sind die höchstmögliche Verringerung aller Schreibfehler und Unstimmigkeiten und die sprachliche Richtigkeit, sowie, wenn vereinbart, Verbesserung von Stil und Verständlichkeit. Die erarbeiteten Vorschläge sind als Anregung anzusehen, dem Auftraggeber obliegt die Entscheidung der Umsetzung dieser Vorschläge.

3.2 Nicht geprüft werden sachliche, fachliche und inhaltliche Richtigkeit sowie die rechtliche Zulässigkeit der Textinhalte.

3.3 Wenn nicht anders vereinbart, werden die Korrekturen im MS Word direkt in der Datei vorgenommen. Die Korrekturen sind sichtbar; der Auftraggeber erhält zwei Ausfertigungen, eine davon ist sichtbar korrigiert/lektoriert. Bei PDF-Dokumenten können Kommentare eingefügt werden. 

3.4 Bei der Rechtschreibprüfung gelten die amtlichen Regelungen (Stand 2018) sowie die aktuelle Duden-Ausgabe (28. Edition, 2020).

3.5 Der Ausgangstext muss bis zum vereinbarten Zeitpunkt vorliegen, nur dann ist die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet. 

3.6 Sollte dem Lektorat die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung oder die Lieferfrist nicht möglich sein, wird der Auftraggeber darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

3.7 Wurde der Liefertermin als wesentlicher Bestandteil des Vertrages vereinbart, hat der Auftraggeber bei einer von dem Lektorat verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erlöschen dessen Vergütungsansprüche.

3.8 Die Lieferung (Rücksendung der überarbeiteten Texte) erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Auf Wunsch kann das Dokument auch auf einem USB-Stick/Speicherkarte oder Papier per Post versandt werden, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

3.9 Das Lektorat haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierender Fehler. Der Auftraggeber hat die Vollständigkeit der zurückgesandten Texte zu prüfen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber teilt dem Lektorat die Textart,  den Inhalt (vor allem bei sensiblen Themen) und den Verwendungszweck vorab mit. 

4.2 Die Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext zu helfen.

4.3 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss dies vorab schriftlich mitgeteilt und die erforderlichen Unterlagen übersandt werden; dies gilt ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.

4.4 Besondere Schreibweisen, die von den aktuellen Rechtschreibregeln abweichen und nicht korrigiert werden sollen, müssen schriftlich bei Auftragserteilung mitgeteilt werden.

4.5 Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann nach Ausführung des Auftrages nicht geltend gemacht werden, dass der Auftrag nicht entsprechend seiner Wünsche ausgeführt wurde. Eine Haftung des Lektorats ist damit ausgeschlossen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Dienstleistung Korrektorat und Lektorat wird auf der Basis von Normseiten berechnet und im Angebot benannt. Eine Normseite umfasst 1500 Zeichen (mit Leerzeichen). Transkription wird nach Minuten berechnet, Schreibschrift in Text nach Aufwand. Weitere Textbearbeitung nach Rücksprache. Die Vereinbarung eines Festpreises ist möglich.

5.2 Umsatzsteuer wird gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht erhoben.

5.3 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist das Lektorat berechtigt, Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschaden gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Nach Verzug von 30 Tagen wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. 

6. Vertraulichkeit

6.1 Alle Daten, Texte und Informationen werden von dem Lektorat streng vertraulich behandelt. Die Daten, Texte und Informationen werden nur zur Leistungserbringung verwendet und nur für den internen Gebrauch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung. Dies gilt auch über den Auftragszeitraum hinaus auf unbestimmte Zeit.

6.2 Da das Lektorat und der Auftraggeber elektronisch miteinander kommunizieren, kann das Lektorat nicht ausschließen, dass Unbefugte auf übermittelte Texte in Netzwerken zugreifen. Das Lektorat übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.

6.3 Das Lektorat ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten Textes anzufertigen und diese aufzubewahren.

7. Beanstandung und Haftung

7.1 Die Bearbeitung wird mit größter Sorgfalt durchgeführt, sodass möglichst keine Fehler oder sprachlichen Unstimmigkeiten im Text verbleiben. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit übernimmt das Lektorat nicht. Die Leistung gilt als nicht mangelhaft, wenn nach Abschluss der Korrekturen nur noch vernachlässigbar wenige Fehler im Text verblieben sind.

7.2 Sollten trotz größter Sorgfalt nicht unerhebliche Rechtschreib- und Grammatikfehler im überarbeiteten Text verblieben sein, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose Nachbearbeitung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Lehnt der Auftraggeber von Lektorat gemachte Vorschläge im Rahmen des Lektorates (Vorschläge zu Stil etc.) ab, so ist dies kein Grund für eine Beanstandung.

7.3 Eventuelle Beanstandungen sind innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung/Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren.

7.4 Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als akzeptiert. Wenn die Leistung ausdrücklich akzeptiert wird oder mit Ablauf der Beanstandungsfrist als akzeptiert gilt, geht die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

7.5 Für nachträglich veränderte Texte lehnt das Lektorat jede Verantwortung ab.

7.6 Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die das Lektorat nicht zu vertreten hat, wird keine Haftung übernommen.

7.7 Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

7.8 Das Lektorat haftet nur bei nachweislich grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn haftet es nicht.

7.7 Das Lektorat haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, unabhängig von deren Ursache. In solchen Fällen ist es berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

7.8 Das Lektorat haftet nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (zum Beispiel Verletzungen des Urheberrechtes, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden ihm erst nach Abschluss des Vertrages solche Inhalte bekannt, so hat das Lektorat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen.

7.9 Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben, ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

8. Rücktritt und Kündigung

8.1 Sollte das Lektorat innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des gesamten Textes feststellen, dass die Qualität des gesamten Textes erheblich von der Qualität der Probeseiten abweicht, kann es vom Vertrag zurücktreten. Es kann ein neues Honorar gemäß dem tatsächlichen Arbeitsaufwand vereinbart werden. 

8.2 Das Lektorat kann vom Vertrag zurücktreten, falls sich nach Erhalt des gesamten Textes herausstellt, dass dieser den ethischen Ansichten des Lektorats zuwiderläuft. Das gleiche gilt für den Fall, dass sich der zunächst geschätzte Aufwand als wesentlich höher herausstellt; in dem Fall können sich Auftraggeber und Lektorat alternativ auf eine erhöhte Vergütung einigen. 

8.3 Höhere Gewalt sowie außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftraggeber und das Lektorat vom Vertrag zurückzutreten. Auch in diesem Fall ist das Lektorat berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

8.3.1 Als höhere Gewalt sowie außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse gelten Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. Hierzu zählen zum Beispiel Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Internetausfälle, Stromausfälle, Streiks von Dritten und sonstige unverschuldete Ereignisse, die auch durch äußerste Sorgfalt vom Lektorat nicht verhindert werden können.

8.4 Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erfolgen und vom Lektorat zu bestätigen. In diesem Fall ist das Lektorat berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Lektorats. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Lektorat gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnort der Lektorin.

9.2 Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.


Traunstein, 22.02.2024

Lektorat Anjela Bergmüller 

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